Informationen zum Ganztagsangebot
Ganztagsangebote vertiefen Lern- und Förderangebote für möglichst viele Schülerinnen und Schüler und gewährleisten, dass attraktive Lern- und Lebensorte für junge Menschen entstehen und insbesondere in den dünn besiedelten ländlichen Regionen die Erreichbarkeit jugendkultureller Angebote gesichert werden. Ganztagsangebote sollen verstärkt die Ressourcen, die im Gemeinwesen vorhanden sind, für die Schülerinnen und Schüler nutzbar machen. Sie dienen einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Â
Wie erfolgen Anmeldung und Klassenbildung?
Bitte beachten Sie die normalen Anmeldetermine zu allen weiterführenden Schulen.
An Gymnasium und Realschule werden Ganztags- und Halbtagsklassen gebildet, während die Hauptschule nur Ganztagsklassen anbietet.
Für welchen Zeitraum gilt die Anmeldung zum Ganztagsunterricht?
Die Anmeldung zum freiwilligen Ganztagsbetrieb (Realschule) gilt in der Regel für die Dauer von 3 Schuljahren.
Anmeldungen zu den freiwilligen Angeboten wie Arbeitsgemeinschaften und Projekten gelten jeweils für ein Halbjahr.
Â
Welche Ganztagsschulangebote sind verbindlich?
Verbindlich ist die Teilnahme an den Unterrichtsangeboten am Montag und am Mittwoch. Die SchülerInnen der Hauptschule müssen entweder dienstags oder donnerstags an mindestens einer Arbeitsgemeinschaft teilnehmen (Pflicht-AG). Für die SchülerInnen der Realschule ist die Teilnahme an beiden AG-Tagen freiwillig.
Â
Welche Kosten entstehen durch die Teilnahme am Ganztagsunterricht?
Die Teilnahme an allen Angeboten mit Ausnahme des Mittagessens ist in der Regel kostenlos. Sofern in bestimmten Arbeitsgemeinschaften oder Projektgruppen Kosten entstehen, wird dies bei der Ausschreibung mitgeteilt. Zusätzliche Kosten für Schülerbeförderung entstehen nicht; sie werden im üblichen Rahmen übernommen.
Â
Wann findet Ganztagsunterricht statt?
Ganztagsangebote und Ganztagsunterricht finden an vier Tagen von Montag bis Donnerstag jeweils nach der Mittagspause statt.
Â
Welche Angebote und Inhalte umfasst der Ganztagsunterricht?
I. Angebote mit verpflichtender Teilnahme
a) am Montag oder Mittwoch Klassenlehrer-Verfügungsstunden mit folgenden Inhalten:
- Planung gemeinsamer Vorhaben der Klasse
- Erarbeitung von Regeln für die Klassengemeinschaft
- Klärung und Aufarbeitung von Konflikten
- Zeit zur Erörterung aktueller Fragen und individueller Probleme
- Pflege und Gestaltung der Unterrichtsräume
b) Fördermaßnahmen und Förderunterricht in den Hauptfächern Arbeits- und Übungsstunden
- Zusätzliche Förder- und Übungsmöglichkeiten in Ergänzung zum Vormittagsunterricht, Hausaufgabenhilfe
- Möglichkeiten zum Nachholen versäumter Unterrichtsinhalte
- Festigung von Grundtechniken wie Leseverständnis, Rechtschreibung, Rechenfertigkeiten u. ä.
II. Angebote mit freiwilliger Teilnahme
am Dienstag und Donnerstag Arbeitsgemeinschaften und Projekte mit folgenden Inhalten:
- Förderung musischer, sportlicher, technischer und künstlerischer Fähigkeiten und Begabungen
- Angebote nach Interessen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler ohne Zensurendruck
- Entdeckung und Entwicklung eigener Interessen, Schwerpunkte, Fähigkeiten und Fertigkeiten
- Anregungen zur sinnvollen Freizeitgestaltung
Â
Freizeitangebote in der Mittagspause (täglich außer Freitag)
- Nutzung der Geräte auf dem Schulhof (Basketballkorb, Tischtennisplatten, Volleyballfeld, Fußballfeld)
- Nutzung der Sportanlagen der Schule
- Spieleraum, Leseraum
- Besuch des Jugendzentrums Fiesta
Â
Mensaessen
- Alle Schülerinnen und Schüler einer Ganztagsklasse gehen gemeinsam mit einem Lehrer zum Essen in die Mensa.
- Chrischan, "Der Partyspecialist" bietet für jeweils 2,00 bzw. 3,00 Euro vier verschiedene Speisenangebote: a) Stammgericht, b) Vegetarische Kost, c) Salatplatte, d) Kleiner Snack und einen Dessert (0,50 Euro) an.
- Eine Verpflichtung zum Essen besteht nicht, allerdings wird erwartet, dass mitgebrachte Brote etc. im Rahmen dieser gemeinsamen Mittagspause gegessen werden.
- Nach dem Essen werden die Schülerinnen und Schüler weiterhin von den Lehrkräften betreut.
- Das Verlassen des Schulgeländes zum Erwerb einer Verpflegung kann aus versicherungsrechtlichen Gründen nicht gestattet werden.
Â
Verschiedenes
- Alle Ganztagsklassen erhalten eine Deutsch-, Englisch- oder Mathematikstunde als Förderstunde zusätzlich zum Pflichtunterricht, sofern es das Stundenkontingent der Lehrer bzw. Schule zulässt. Diese Förderstunde wird vom Fachlehrer der Klasse erteilt.
