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13.08.2009

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,


lt. Erlass „Die Arbeit an der Haupt- bzw. Realschule“ sind in der Stundentafel einstündig ausgewiesene Fächer halbjährlich zu unterrichten.

Ich möchte Sie hiermit darauf hinweisen, dass der Unterricht in den u. g. Fächern nur im 1. Halbjahr des laufenden Schuljahres erteilt wird und somit die Halbjahresnoten versetzungswirksam sein werden. Das heißt, Ihre Tochter bzw. Ihr Sohn kann eine mangelhafte Leistung in diesen Fächern im 2. Schulhalbjahr nicht mehr verbessern.

Ich bitte Sie, die Kenntnisnahme auf dem unteren Abschnitt zu bestätigen.

 

Epochaler Unterricht Hauptschule

Klasse:    1. Halbjahr    2. Halbjahr
6a    Werken / Textil    Textil / Werken
7a    Technik / Hauswirtschaft    Hauswirtschaft / Technik
8a    Hauswirtschaft    Technik


Epochaler Unterricht Realschule

Klasse:    1. Halbjahr    2. Halbjahr
5 b    Werken/Textil    Werken/Textil
5 c    Werken/Textil    Werken/Textil

6 b    Chemie    Physik
6 c    Physik    Chemie

7b    Chemie    Physik
7c    Chemie    Physik
7d    Chemie    Physik

8 b    Physik    Chemie
8 c    Chemie    Physik

9 b    Musik    Kunst
9 c    Musik    Kunst

Mit freundlichen Grüßen



Evelyn Haller
(Schulleiterin)

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Empfangsbestätigung

Hiermit bestätige ich den Empfang Ihres Schreibens vom 13.08.2009 betreffend „Epochaler Unterricht“.

Name, Vorname, Klasse des Schülers / der Schülerin: ______________________________________

Ort, Datum, Unterschrift der Eltern/Erziehungsberechtigen: __________________________________

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