13.08.2009
Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
lt. Erlass „Die Arbeit an der Haupt- bzw. Realschule“ sind in der Stundentafel einstündig ausgewiesene Fächer halbjährlich zu unterrichten.
Ich möchte Sie hiermit darauf hinweisen, dass der Unterricht in den u. g. Fächern nur im 1. Halbjahr des laufenden Schuljahres erteilt wird und somit die Halbjahresnoten versetzungswirksam sein werden. Das heißt, Ihre Tochter bzw. Ihr Sohn kann eine mangelhafte Leistung in diesen Fächern im 2. Schulhalbjahr nicht mehr verbessern.
Ich bitte Sie, die Kenntnisnahme auf dem unteren Abschnitt zu bestätigen.
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Epochaler Unterricht Hauptschule
Klasse:   1. Halbjahr   2. Halbjahr
6a   Werken / Textil   Textil / Werken
7a   Technik / Hauswirtschaft   Hauswirtschaft / Technik
8a   Hauswirtschaft   Technik
Epochaler Unterricht Realschule
Klasse:   1. Halbjahr   2. Halbjahr
5 b   Werken/Textil   Werken/Textil
5 c   Werken/Textil   Werken/Textil
6 b   Chemie   Physik
6 c   Physik   Chemie
7b   Chemie   Physik
7c   Chemie   Physik
7d   Chemie   Physik
8 b   Physik   Chemie
8 c   Chemie   Physik
9 b   Musik   Kunst
9 c   Musik   Kunst
Mit freundlichen Grüßen
Evelyn Haller
(Schulleiterin)
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Empfangsbestätigung
Hiermit bestätige ich den Empfang Ihres Schreibens vom 13.08.2009 betreffend „Epochaler Unterricht“.
Name, Vorname, Klasse des Schülers / der Schülerin: ______________________________________
Ort, Datum, Unterschrift der Eltern/Erziehungsberechtigen: __________________________________

