Get Adobe Flash player

Das Dokument als pdf-Datei

Im April 2010

Auch in diesem Schuljahr können an unserer Schule die meisten Lernmittel gegen Zahlung eines Entgelts ausgeliehen werden. Die Ausgestaltung des Ausleihverfahrens richtet sich nach den Beschlüssen der Gesamtkonferenz.


Die Teilnahme am Ausleihverfahren ist freiwillig und kann für jedes Schuljahr neu entschieden werden.

Sollten Sie die Bücher kaufen wollen, stellt das Sekretariat die Bücherliste zur Verfügung. Sie können zu den unten angeführten Mietpreisen einen kompletten Lehrbuchsatz für die jeweilige Klassenstufe mieten. Davon unbenommen bleibt Ihnen natürlich die Möglichkeit, einzelne Lehrbücher selbst zu kaufen - der Mietpreis verringert sich dadurch aber nicht.

Die Buchpreise sind durch viele Neuanschaffungen angestiegen.

Jahrgangsstufen

5 / 6

7 / 8

9 / 10

Entgelt (100%)

45,00

50,00

55,00

reduziertes Entgelt 80%

36,00

40,00

44,00


Wenn Sie an unserem Ausleihverfahren teilnehmen wollen, füllen Sie bitte die unten angefügte Einzugsermächtigung umgehend aus und geben Sie diese unverzüglich Ihren Kindern mit.


Die Summe der Buchausleihe wird von uns automatisch am 14.05.2010 von Ihrem Konto abgebucht! Achten Sie bitte darauf, dass die Nachweise für 80 %-Zahler bis zum 3. Mai 2010 im Sekretariat abzugeben sind.

Wer diese Frist nicht einhält, entscheidet sich damit, alle Lernmittel rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen!

Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeit Suchende -, dem Sozialgesetzbuch Achtes Buch - Schülerinnen und Schüler, denen Hilfe zur Erziehung mit Unterbringung außerhalb des Elternhauses gewährt wird (im Wesentlichen Heim- und Pflegekinder) -, dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - Sozialhilfe - oder dem Asylbewerberleistungsgesetz sind im Schuljahr 2010/11von der Zahlung des Entgelts für die Ausleihe befreit. Falls Sie zu dem Personenkreis gehören und an dem Ausleihverfahren teilnehmen wollen, müssen Sie sich zu dem Verfahren anmelden und Ihre Berechtigung durch Vorlage des Leistungsbescheides oder durch Bescheinigung des Leistungsträgers- Stichtag 01.06. - bis zu der o. a. Zahlungsfrist nachweisen. Falls Sie dies nicht tun, entscheiden Sie sich damit, alle Lernmittel auf eigene Kosten zu beschaffen. Familien mit mehr als zwei schulpflichtigen Kindern unterliegen der Nachweispflicht. Bei Vorlage von Schulbescheinigungen oder Schülerausweisen von Geschwisterkindern werden 20 % Rabatt auf den Ausleihepreis gewährt.

zurück