Die Lebensrettenden Sofortmaßnahmen, die ein Ersthelfer in einer Notfallsituation mit verletzten, erkrankten oder vergifteten Personen zu ergreifen hat, stellen das erste Glied in der sogenannten Rettungskette dar. Was diese klar definierte Beschreibung in der Praxis bedeutet, wurde jetzt den Schülern der neunten Klassen der ehemaligen Christian-Realschule vorgestellt.
| An drei Tagen lernten sie ein Bündel von Maßnahmen kennen, die der Ersthelfer am Unfallort zu leisten hat. Angeleitet in der medizinischen Erstversorgung wurden die Teilnehmer von den Erste Hilfe Ausbildern Maik Treptow, Stefanie Petri und Bianca Jessen vom Deutschen Roten Kreuz Celle. Neben dem Erkennen, warum 1. Hilfe so wichtig ist, vollzogen die Schüler in praktischen Übungen das
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| In Kleingruppen stellten die Schüler alltägliche Situationen wie das Versorgen eines Motorradunfallopfers dar, die ihnen per Fallbeispiel über ein Arbeitsblatt vorgegeben wurde. Die Maßnahmen wurden spontan, nach kurzer Einweisung, verlangt. Selbsterarbeitete Kurzvorträge riefen das zuvor Erlernte ab. | |
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Ein Schwerpunkt war das gewollte unter Druck setzen in ungewohnten Stressreaktionen. Das notwendige Handeln wurde theoretisch und praktisch erörtert und wiederholt simuliert. Das Abtrennen eines Fingers durch die unsachgemäße Handhabung einer Säge wurde ebenso thematisiert und plastisch dargestellt, wie die Begleitung von traumatisierten, unverletzten Unfallopfern, die unter Schock stehen. |
| Unterscheidungen zwischen Unterkühlung und Erfrierung wurden aufgezeigt. „Kann denn ein Gliedmaß, dass erfroren ist, wieder leben?“, wollte nicht nur Annarina wissen. | |
| „Ziel ist der Erhalt bzw. die Wiedererlangung der lebenswichtigen Körperfunktionen des Patienten, der so genannten Vitalfunktionen“, erklärt Maik Treptow. Er ergänzt: „ Den lebensrettenden Sofortmaßnahmen geht die Sicherung des Eigenschutzes voraus, einzelne Maßnahmen haben zu unterbleiben, wenn sie nur unter Gefahr für Leib und Leben des Ersthelfers durchzuführen wären. |
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Am Ende erhielten alle Neuntklässler die Teilnahmebescheinigung des Deutschen Roten Kreuzes, die dem Inhaber bescheinigt, dass sie medizinische Erstversorgung mit Selbsthilfeeinheiten leisten können. Dieser Schein ist Voraussetzung für den Führerschein oder den Jugendleiterpass.




